• Lohnsteuerhilfeverein e.V.
    Beratung in Minden und Melle

Über uns

Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte. (Fernandel)
Als Lohnsteuerhilfeverein bieten wir Ihnen unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und anderen Behörden, damit Sie keinen Euro mehr bezahlen müssen als der Gesetzgeber es verlangt.

Auch Sie können von unserem Fachwissen profitieren. Sprechen Sie uns an.
Schon seit 1990 ist Rainer Nobbe in Minden, und überregional bis in den süddeutschen Raum, bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen innerhalb der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine sehr erfolgreich tätig. Die Beratungsstelle in Minden, seit 2014 geleitet durch den Beratungsstellenleiter Michael Peper, basiert erfolgreich auf dieser langjährigen Erfahrung und der Unterstütztung von Rainer Nobbe, der weiterhin in der Beratungsstelle tätig ist.
Die Beratungsstelle Melle wird geleitet von dem innerhalb der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine seit 1978 langjährig tätigen Berater Günther Plaß.

Plaß

Der Verein

Für viele Arbeitnehmer ist es lästig, jährlich eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Hier helfen zunächst Steuerberater oder, wenn es der Arbeitnehmer selbst versuchen will, diverse Computerprogramme. Gerade bei den Programmen scheitert die Optimierung Ihrer Steuerlast an Eingabefehlern oder an den sich ständig ändernden Gesetzen, die nicht in das Computerprogramm eingepflegt werden.

Die kostengünstige und sichere Alternative ist die Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern und Rentnern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz.

Ein Beratungsstellenleiter muß eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorweisen, bevor eine Zulassung durch die zuständige Oberfinanzdirektion erteilt wird. Unser Berater Rainer Nobbe blickt mittlerweile auf eine Berufserfahrung als Lohnsteuerberater seit 1990 zurück. Michael Peper ist im Jahr 2011 der Beratungsstelle beigetreten und wird noch für eine lange Fortsetzung der Beratungsstelle vor Ort stehen. Das hat Zukunft.

Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. darf Sie nur im Rahmen einer Mitgliedschaft auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts beraten. Die Beratungsbefugnis beginnt mit der Beitrittserklärung zum Lohnsteuerhilfeverein.

Für alle unsere Leistungen haben Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten - wie auch z.B. in einem Sportverein. Neben dem sozial gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag fällt bei Neumitgliedern eine geringe einmalige Aufnahmegebühr an. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus Ihren Gesamtbruttojahreseinnahmen entsprechend den beratungsfähigen Einnahmen nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Staffelung und die Höhe der Beiträge lesen Sie in unserer Beitragsordnung.

Verschenken Sie Ihren Steuererstattungsanspruch nicht. Um Steuern zu sparen und Ihre Steuerbelastung optimal zu senken, ist die persönliche Beratung im Gespräch durch nichts zu ersetzen.

Leistungen

Unsere Leistungen für Sie im Detail

Detaillierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
Ganzjährige steuerliche Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis
Steuerliche Beratung bei Handwerkerrechnungen, Pflegeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
Prüfung und Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen
Beratung zur Wahl Ihrer Steuerklasse
Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung oder -nachzahlung
Prüfung der Steuerbescheide und Führung von Einspruchsverfahren bei den Finanzbehörden gegen fehlerhafte Bescheide

Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 StBerG

Unsere Beratungsbefugnis ergibt sich laut dem Gesetz ausschließlich für Einkünfte aus:
  • nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
  • gesetzlichen und privaten Renten, sowie Unterhaltsleistungen
In diesen Fällen dürfen wir Sie auch beraten:
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
wenn die Einnahmen hieraus 26.000,-- Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten oder 13.000,-- Euro bei Einzelveranlagung nicht übersteigen. Ebenfalls dürfen keine Gewinneinkünfte und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Sollten Sie auch Einnahmen gem § 3 Nr.12, Nr.26 und Nr.26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, dürfen wir Sie ebenfalls beraten, sofern Ihre dort bezogenen Einkünfte steuerfrei sind.

Steuerlich dürfen wir Sie nicht beraten bei:
  • Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünften aus Gewerbebetrieben
  • Einkünften aus selbständiger Tätigkeit
  • Umsatzsteuerpflichtigen Einkünften

Mitgliedschaft

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, überprüfen Ihren Steuerbescheid, setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch und beraten Sie umfassend in Ihren steuerrechtlichen Möglichkeiten entsprechend unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Wer kann Mitglied werden?

Laut der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes werden vom SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. folgende Mitglieder beraten:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Rentner
  • Pensionäre
  • Auszubildende
  • Studenten
  • Unterhaltsempfänger

Die Beratungsbefugnis des SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. bezieht sich ausschließlich auf Einkünfte aus:

  • nichtselbständiger Arbeit, also der normale Arbeitnehmer, einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
  • Renten, sowohl aus gesetzlichen als auch privaten Kassen
  • Unterhaltsleistungen

In diesen Fällen dürfen wir Sie auch beraten:

  • bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  • bei sonstigen Einkünften, z.B. Veräußerungsgeschäften

sofern diese Einkünfte 13.000,-- Euro bei Ledigen bzw. 26.000,-- Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuer-pflichtigen Umsätze bei Ihnen vorliegen.

Arbeitslos gewordene Mitglieder dürfen wir selbstverständlich weiterhin beraten.

Unterlagen

Diese Unterlagen brauchen wir für Ihre persönliche Beratung

 benötigte Unterlagen hier als PDF-Datei herunterladen
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Rentenbescheid
  • Bis 14 Jahre: Betreuungskosten, z.B. Kosten für die Kindertagesstätte
  • Über 18 Jahre: Ausbildungsnachweis
  • Im Ausland lebend: Familienstandsbescheinigung
  • Schulgeldnachweis
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und bei Auswärtstätigkeiten jeweils Entfernungskilometer und die Anzahl der Fahrten
  • Reisekosten, Fortbildungskosten: Bescheinigung über durchgeführte Auswärtstätigkeiten mit Kostennachweisen
  • Gewerkschaftsbeiträge, Berufs-Unfall- oder -Rechtschutzversicherungen
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel, z.B. Computer, Werkzeug, Fachliteratur, Berufskleidung
  • Aufwendungen für Arbeitszimmer, z.B. Schuldzinsen, Heiz-, Wasser- und Stromkosten, Gebäudeversicherungen, Grundsteuer, Abschreibung des Gebäudes, Reparaturkosten am Gebäude, anteilige Fläche Arbeitszimmer am Gebäude
  • Bewerbungskosten, z.B. Kopier-, Porto- und Fahrtkosten, Kosten für Bewerbungsmappen und -bilder
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung, z.B. Miete, Nebenkosten, Hausrat, Fahrtkosten, Zweitwohnungssteuer
  • Umzugskosten, z.B. Anzahl der Fahrten zur Hausratverbringung, Kosten für das Umzugsunternehmen
  • Spendenbescheinigungen, z.B. für Rotes Kreuz, Malteser, Caritas, SOS, Parteien
  • Nachweis der gezahlten Versicherungsbeiträge für z.B. Leben- und Unfallversicherungen, Privat-, Kfz- und Tierhalterhaftpflicht
  • Krankenversicherungen: Nachweis über geleistete Zahlungen, getrennt nach Basistarif, Zusatzbeiträgen und Erstattungen, sowie Zahlungen zur Pflegeversicherung
  • Bescheinigung Riesterrente
  • Praxisgebühren
  • Krankheitskosten, z.B. Brille, Kur, verschreibungspflichtige Medikamente, Zahnarzt, Krankenhausaufenthalt
  • Nachweis über Behinderungen, z.B. Behindertenausweis, Bescheinigung des Versorgungsamtes
  • Unterhaltsleistungen
  • Krankenversicherungsbeträge für unterhaltene Personen
  • Beerdigungskosten soweit der Nachlaß niedriger ist
  • Kaufvertrag, Maklerkosten, Notar- und Auflassungsgebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer
  • Einheitswert-Aktenzeichen
  • Herstellungskosten, z.B. Bau- und Reparaturkosten
  • Nachweis der Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten
  • Kosten für Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser und Abwasser, Heizung, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen
  • Verwaltungskosten
  • Erhaltungsaufwendungen, z.B. Reparaturkosten
  • Aufteilung der Wohnflächen bei teilweiser Eigennutzung des Objektes
  • Mietvertrag, Pachtvertrag
  • Minijobs im Privathaushalt
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen
  • Schornsteinfeger
  • Nebenkostenabrechnung

Beratungsstelle Minden


Steuerfuchs e.V.
Beratungsstelle Peper
Hahler Straße 201
32427 Minden


Tel 0571 52229
Fax 0571 52212
E-Mail info@steuerfuchs-web.de

Beratungsstelle Melle


Steuerfuchs e.V.
Beratungsstelle Plaß
Kleine Masch 20
49324 Melle


Tel 05422 929424
Fax 05422 929425
E-Mail plass@steuerfuchs-web.de