Für viele Arbeitnehmer ist es lästig, jährlich eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Hier helfen zunächst Steuerberater oder, wenn es der Arbeitnehmer selbst versuchen will, diverse Computerprogramme. Gerade bei den Programmen scheitert die Optimierung Ihrer Steuerlast an Eingabefehlern oder an den sich ständig ändernden Gesetzen, die nicht in das Computerprogramm eingepflegt werden.
Die kostengünstige und sichere Alternative ist die Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern und Rentnern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz.
Ein Beratungsstellenleiter muß eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorweisen, bevor eine Zulassung durch die zuständige Oberfinanzdirektion erteilt wird. Unser Berater Rainer Nobbe blickt mittlerweile auf eine Berufserfahrung als Lohnsteuerberater seit 1990 zurück. Michael Peper ist im Jahr 2011 der Beratungsstelle beigetreten und wird noch für eine lange Fortsetzung der Beratungsstelle vor Ort stehen. Das hat Zukunft.
Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. darf Sie nur im Rahmen einer Mitgliedschaft auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts beraten. Die Beratungsbefugnis beginnt mit der Beitrittserklärung zum Lohnsteuerhilfeverein.
Für alle unsere Leistungen haben Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten - wie auch z.B. in einem Sportverein. Neben dem sozial gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag fällt bei Neumitgliedern eine geringe einmalige Aufnahmegebühr an. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus Ihren Gesamtbruttojahreseinnahmen entsprechend den beratungsfähigen Einnahmen nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Staffelung und die Höhe der Beiträge lesen Sie in unserer Beitragsordnung.
Verschenken Sie Ihren Steuererstattungsanspruch nicht. Um Steuern zu sparen und Ihre Steuerbelastung optimal zu senken, ist die persönliche Beratung im Gespräch durch nichts zu ersetzen.
Unsere Leistungen für Sie im Detail
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 StBerG
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, überprüfen Ihren Steuerbescheid, setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch und beraten Sie umfassend in Ihren steuerrechtlichen Möglichkeiten entsprechend unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.
Wer kann Mitglied werden?
Laut der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes werden vom SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. folgende Mitglieder beraten:
Steuerfuchs e.V.
Beratungsstelle Peper
Hahler Straße 201
32427 Minden
Tel 0571 52229
Fax 0571 52212
E-Mail info@steuerfuchs-web.de
Steuerfuchs e.V.
Beratungsstelle Plaß
Kleine Masch 20
49324 Melle
Tel 05422 929424
Fax 05422 929425
E-Mail plass@steuerfuchs-web.de