Die Beitragsordnung im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V.  
   

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Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 13. Oktober 2011.

Einmalige Aufnahmegebühr 11,90 Euro.

Beitrag bei Einnahmen (Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschl. Progressionsbezüge, sowie Kindergeld und private Unfallrenten):

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %.

Die Beiträge sind bei Aufnahme in den Verein für ein volles Kalenderjahr zu entrichten. In den Folgejahren gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung jeweils am 31. März.

Die Höhe der Beiträge kann durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die Mitglieder vor dem 30. September des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

 
   
   
   
   
   
 
 
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