Die Satzung und Beitragsordnung als PDF herunterladen.
Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 13. Oktober
2011.
Einmalige Aufnahmegebühr 11,90 Euro.
Beitrag bei Einnahmen (Summe der positiven Einnahmen
und Bezüge einschl. Progressionsbezüge, sowie
Kindergeld und private Unfallrenten):

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich
der gesetzlicher Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %.
Die Beiträge sind bei Aufnahme in den Verein für
ein volles Kalenderjahr zu entrichten. In den Folgejahren
gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung jeweils
am 31. März.
Die Höhe der Beiträge kann durch den Vorstand
neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern
so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die Mitglieder
vor dem 30. September des Jahres über die Änderungen
informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe
der Änderungen haben die Mitglieder das Recht auf
fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung
betroffen sind. |