Die Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V.  
   

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, überprüfen Ihren Steuerbescheid, setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch und beraten Sie umfassend in Ihren steuerrechtlichen Möglichkeiten entsprechend unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Wer kann Mitglied werden?

Laut der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungs-gesetzes werden vom SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. folgende Mitglieder beraten:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Rentner
  • Pensionäre
  • Auszubildende
  • Studenten
  • Unterhaltsempfänger

Die Beratungsbefugnis des SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein e.V. bezieht sich ausschließlich auf Einkünfte aus:

  • nichtselbständiger Arbeit, also der normale Arbeitnehmer, einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
  • Renten, sowohl aus gesetzlichen als auch privaten Kassen
  • Unterhaltsleistungen

In diesen Fällen dürfen wir Sie auch beraten:

  • bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  • bei sonstigen Einkünften, z.B. Veräußerungsgeschäften

sofern diese Einkünfte 13.000,-- Euro bei Ledigen bzw. 26.000,-- Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuer-pflichtigen Umsätze bei Ihnen vorliegen.

Arbeitslos gewordene Mitglieder dürfen wir selbstverständlich weiterhin beraten.

 
   
   
   
   
   
 
 
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