Im Rahmen einer Mitgliedschaft
im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein
e.V. erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung,
überprüfen Ihren Steuerbescheid, setzen Ihre
Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch und
beraten Sie umfassend in Ihren steuerrechtlichen Möglichkeiten
entsprechend unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.
Wer kann Mitglied werden?
Laut der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach §
4 Nr. 11 des Steuerberatungs-gesetzes werden vom SteuerFuchs
Lohnsteuerhilfeverein e.V. folgende Mitglieder beraten:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Rentner
- Pensionäre
- Auszubildende
- Studenten
- Unterhaltsempfänger
Die Beratungsbefugnis des SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein
e.V. bezieht sich ausschließlich auf Einkünfte
aus:
- nichtselbständiger Arbeit, also der normale
Arbeitnehmer, einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
- Renten, sowohl aus gesetzlichen als auch privaten
Kassen
- Unterhaltsleistungen
In diesen Fällen dürfen wir Sie auch beraten:
- bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- bei sonstigen Einkünften, z.B. Veräußerungsgeschäften
sofern diese Einkünfte 13.000,-- Euro bei Ledigen
bzw. 26.000,-- Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten
nicht übersteigen und keine umsatzsteuer-pflichtigen
Umsätze bei Ihnen vorliegen.
Arbeitslos gewordene Mitglieder dürfen wir selbstverständlich
weiterhin beraten.
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